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BGH, 22.11.2022 - 4 StR 242/22 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: Maßstab, Indizien, kein strafrechtliches in-Erscheinung-Treten über einen längeren Zeitraum trotz bestehender Grunderkrankung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.03.2022 - 2 KLs 30/21
- LG Bielefeld, 14.03.2022 - 701 Js 935/21
- BGH, 22.11.2022 - 4 StR 242/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 233 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 242/22
Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Täter infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 2022 - 4 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 173, 174 mwN). - BGH, 03.12.2020 - 4 StR 317/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 242/22
Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehender Grunderkrankung in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, kann dabei ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger gefährlicher Straftaten sein und ist deshalb regelmäßig zu erörtern (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20 mwN).
- BGH, 14.02.2024 - 2 StR 341/23 Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln und hat sich auch darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Täter infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 242/22, juris Rn. 6 mwN).
- BGH, 05.09.2023 - 1 StR 195/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ; Tragfähige …
Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Täter infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 242/22 Rn. 6 mwN). - BGH, 25.04.2023 - 4 StR 58/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte hierfür in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (vgl. - zum Ganzen - nur BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 242/22 Rn. 6; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 4 StR 385/20, NStZ-RR 2021, 71 f., jew. mwN).